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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg

15.07.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch auch ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachuzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt Lothar Blank, Inhaber der Fahrschule Blank. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“ Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß Lothar Blank. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer Lothar Blank. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei Lothar Blank unter der Durchwahl 04941 88011 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Lothar Blank, Königsweg 14, 26624 Südbrookmerland.

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BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige?

15.06.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Im Januar wurde eine neue Anhänger-Klasse eingeführt Noch bis letztes Jahr war klar: Wer größere Gespanne steuern will, braucht dafür den Führerschein der Klasse BE. Ganz so einfach ist es jetzt nicht mehr, denn seit Anfang 2013 gibt es eine zweite Anhänger-Klasse. Der B96-Eintrag ist zwar einfacher zu haben, aber ob er in der Praxis wirklich ausreicht, muss jeder selbst entscheiden. Lothar Blank, Inhaber der Fahrschule Blank erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhänger-Klasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei der neuen Klasse B96 entfällt die praktische Prüfung und ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Danach darf ich alle Gespanne steuern, deren zGG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt. Das zGG des Anhängers darf dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Lothar Blank. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Lothar Blank, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät Lothar Blank alle Interessenten gern telefonisch unter 04941 88011 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Lothar Blank, Ringstraße 1, 26624 Südbrookmerland.

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